Der Landesposaunenrat besteht neben der Landespastorin, den Landesposaunenwarten und einem Mitglied des Bischofsrates im Wesentlichen aus gewählten Delegierten der Bezirke und bis zu zwei berufenen sachverständigen Personen.
Als Beirat in beratender Funktion begleitet er die laufende Arbeit des Posaunenwerkes, unterstützt die beruflich Mitarbeitenden und vertritt die Interessen der Posaunenchöre. Weitere wichtige Aufgaben sind u. a. die Mitwirkung an der Jahresplanung und bei Stellenbesetzungen, die Mitarbeit in Gremien (z. B. des EPiD) sowie die Ehrung von Chören und deren Mitgliedern.